Das Wohnungseigentumsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, mit dem praktisch jeder Miteigentümer einer Wohnungseigentümer- gemeinschaft (Eigentumswohnung) früher oder später, gewollt oder ungewollt, in Kontakt kommt. Dabei gilt es insbesondere bei der Anfechtung von Wohnungseigentümer- beschlüssen die engen Grenzen und gesetzlichen Fristen zu beachten, damit der Mandant keine irreparablen Rechtsnachteile erleidet.
Dabei genügt es gerade auf dem Gebiet des WEG-Rechtes nicht über fundierte gesetzliche Kenntnisse innerhalb dieses Gesetzes zu verfügen. Statt dessen zeichnet sich gerade das Wohnungseigentumsrecht dadurch aus, dass es eine kaum überschaubare Fülle an Entschei- dungen der Oberlandesgerichte oder des Bundesgerichtshofes gibt, an denen sich die Amts- und Landgerichte orientieren und die es regelmäßig bei der Rechtsvertretung zu beachten gilt. Darüber hinaus bedarf es einer besonderen Sensibilität und Feinfühligkeit des vertretenden Rechtsanwaltes, da bei Streitigkeiten unter Wohnungs- eigentümern stets bedacht werden muss, dass die verschiedenen Miteigentümer letztlich oftmals weiterhin, auch nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung, unter einem Dach zusammenleben wollen und müssen.
Aus diesem Grund hat sich Herr Rechtsanwalt Bolten seit etwa 10 Jahren speziell auf dieses Rechtsgebiet fokussiert und kann auf eine große Mandatszahl und entsprechende Erfahrung zurückgreifen.
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