Tätigkeitsschwerpunkte

Da das Deutsche Recht sich in ständigem Wandel befindet und die Zahl an Rechtsvorschriften stetig anwächst, ist neben einem fundierten juristischen Allgemeinwissen eine Spezialisierung der Rechtsanwälte auf einzelne Fachgebiete für eine kompetente Rechtsvertretung unumgänglich. In unserer überwiegend zivilrechtlich ausgelegten Kanzlei haben wir uns neben der üblichen Vertretung im Forderungsrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Vertragsrecht auf folgende Tätigkeitsschwerpunkte fokussiert:

Rechtsanwalt Peter Bolten

Rechtsanwalt Stefan Thomas

  • Immobilienrecht

 

Immobilienrecht

Der Kauf, der Verkauf oder die grundbuchliche Belastung von unbebauten oder auch bebauten Grundstücken stellt stets einen gravierenden und zumeist kostenträchtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Einschnitt dar, der wohl überdacht, vor allem aber rechtlich überprüft sein sollte.

Bei der Übertragung von Immobilien fallen in der Regel ganz erhebliche Kosten an, so dass man sich kompetenter Unterstützung bedienen sollte, um nicht nur die Frage zu klären, ob es zu einer Immobilienübertragung kommen soll, sondern vor allem, unter welchen vertraglichen Voraussetzungen die Übertragung veranlasst werden soll. Die Fehlerquellen bei den für den Rechtslaien oftmals schwer verständlichen und kaum überschaubaren notariellen Grundstücksverträgen sind vielschichtig, so dass man sich kompetenter rechtlicher Beratung bedienen sollte, bevor ein solch wirtschaftlich bedeutsamer Schritt unternommen wird.

Bei vorhandenem Beratungsbedarf / Vertretungsbedarf steht Ihnen insbesondere Herr Rechtsanwalt Stefan Thomas bei folgenden Themenkreisen kompetent zur Seite:

 

Übertragung von Grundstücken / Immobilien

 

Überprüfung von notariellen Grundstückskaufverträgen / Schenkungsverträgen

 

Beratung beim Ankauf / Erwerb von Grundstücken oder Immobilien

 

Anfechtung und rückwirkende Aufhebung von Grundstückskaufverträgen

 

Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im Grundstücksrecht

 

Eintragungen von grundbuchlichen Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden, Wegerechten, Nießbrauchrechten,  etc.

 

Überprüfung von Maklerverträgen

 

Rechtsanwaelte Bolten & Thomas