Der Kauf, der Verkauf oder die grundbuchliche Belastung von unbebauten oder auch bebauten Grundstücken stellt stets einen gravierenden und zumeist kostenträchtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Einschnitt dar, der wohl überdacht, vor allem aber rechtlich überprüft sein sollte.
Bei der Übertragung von Immobilien fallen in der Regel ganz erhebliche Kosten an, so dass man sich kompetenter Unterstützung bedienen sollte, um nicht nur die Frage zu klären, ob es zu einer Immobilienübertragung kommen soll, sondern vor allem, unter welchen vertraglichen Voraussetzungen die Übertragung veranlasst werden soll. Die Fehlerquellen bei den für den Rechtslaien oftmals schwer verständlichen und kaum überschaubaren notariellen Grundstücksverträgen sind vielschichtig, so dass man sich kompetenter rechtlicher Beratung bedienen sollte, bevor ein solch wirtschaftlich bedeutsamer Schritt unternommen wird.
Bei vorhandenem Beratungsbedarf / Vertretungsbedarf steht Ihnen insbesondere Herr Rechtsanwalt Stefan Thomas bei folgenden Themenkreisen kompetent zur Seite:
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Übertragung von Grundstücken / Immobilien
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Überprüfung von notariellen Grundstückskaufverträgen / Schenkungsverträgen
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Beratung beim Ankauf / Erwerb von Grundstücken oder Immobilien
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Anfechtung und rückwirkende Aufhebung von Grundstückskaufverträgen
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Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im Grundstücksrecht
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Eintragungen von grundbuchlichen Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden, Wegerechten, Nießbrauchrechten, etc.
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Überprüfung von Maklerverträgen
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